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   VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 31-IV-03   

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https://dejure.org/2004,32552
VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 31-IV-03 (https://dejure.org/2004,32552)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28.10.2004 - 31-IV-03 (https://dejure.org/2004,32552)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - 31-IV-03 (https://dejure.org/2004,32552)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 389/00

    Präklusion - Bindungswirkungen bei einer auf die Auflösung des

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 31-IV-03
    Mit Urteil vom 27. September 2001 (2 AZR 389/00) wies das Bundesarbeitsgericht die Sache unter Aufhebung des Berufungsurteils an das Sächsische Landesarbeitsgericht zurück.
  • BVerfG, 02.04.1974 - 1 BvR 92/70

    Verfassungsmäßigkeit der Forderung nach Prozessfähigkeit des

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 31-IV-03
    Dieses Urteil konnte vom Beschwerdeführer selbstständig durch die Verfassungsbeschwerde mit der Rüge einer nicht ordnungsgemäßen gerichtlichen Besetzung angegriffen werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Juli 2003 - Vf. 32-IV03; SächsVerfGH, Beschluss vom 17. September 1997 - Vf. 56-IV-97; BVerfGE 37, 67 [74]; a.A.: BayVerfGH, BayVBl. 1990, 287 f.), sodass für eine selbstständige Verfassungsbeschwerde gegen den vorangegangenen Beschluss kein Rechtsschutzbedürfnis mehr bestand.
  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 31-IV-03
    Allerdings konnte die das Ablehnungsgesuch zurückweisende Entscheidung zunächst zulässiger Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein, weil mit ihr gemäß § 49 Abs. 3 ArbGG über das Befangenheitsgesuch abschließend befunden wurde (vgl. BVerfGE 24, 56 [61]).
  • VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 56-IV-97

    Ablehnung der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit; Verletzung des Rechts auf

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 31-IV-03
    Dieses Urteil konnte vom Beschwerdeführer selbstständig durch die Verfassungsbeschwerde mit der Rüge einer nicht ordnungsgemäßen gerichtlichen Besetzung angegriffen werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Juli 2003 - Vf. 32-IV03; SächsVerfGH, Beschluss vom 17. September 1997 - Vf. 56-IV-97; BVerfGE 37, 67 [74]; a.A.: BayVerfGH, BayVBl. 1990, 287 f.), sodass für eine selbstständige Verfassungsbeschwerde gegen den vorangegangenen Beschluss kein Rechtsschutzbedürfnis mehr bestand.
  • VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 76-IV-03
    Im Übrigen verweist der Beschwerdeführer auf seine gegen den Beschluss des Sächsischen Landesarbeitsgerichtes vom 26. Mai 2004 eingelegte Verfassungsbeschwerde (Vf. 31-IV-03).
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